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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für die Buchung von öffentlichen Stadtführungen sowie Führungen für geschlossene feste Gruppen bei
herzogvonkoeln.de (im Text HvK genannt). Auftraggeber, Unternehmen oder Endverbraucher (im Text
Kunde genannt).
§ 1 Anbieter
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für die von HvK durchgeführten öffentlichen Stadtführungen
zu Fuß, bei öffentlichen Stadtrundfahrten sowie die individuell organisierten Stadtführungen für Gruppen. Sie
umfassen außerdem den Abschluss von Kaufverträgen über die Online-Buchungsplattform für
Stadtführungen von HvK gleichsam bei externen Verkaufsplattfomen.
Davon ausgenommen sind Stadtführungen und Stadtrundfahrten, bei denen HvK ausschließlich als
Vermittler auftritt.
Abweichende vertragliche Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Vertragspartner stimmen
ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
1.1 Vertragspartner
Vertragspartner des Kunden ist HvK unter folgender, ladungsfähigen Kontaktdaten:
1.2 Kunden
Kunden im Sinne dieser AGB können sowohl Endverbraucher, als auch Unternehmer sein.
Minderjährigen ist der Kauf von Stadtführungen nicht gestattet. Der Kauf erfolgt nur an Personen, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben.
§ 2 Buchungsablauf
2.1 Für Anfragen, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail erfolgen, gilt:
Mit seiner Anfrage bietet der Kunde den Abschluss eines Dienstvertrages auf Grundlage der
Leistungsbeschreibung der jeweiligen Führung und dieser Vertragsbedingungen an.
Der Dienstvertrag kommt durch die Buchungsbestätigung bzw. die Herausgabe der Tickets verbindlich
zustande. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner speziellen Form.
Sofern die Buchung nicht über den Kauf der Tickets vor Ort beim Stadtführer erfolgt, wird dem Kunden in der
Regel eine Bestätigung in Textform übermittelt.
2.2 Für Buchungen, die über eine Online-Buchungsplattform getätigt werden, gilt:
Der Kauf von Stadtführungen über die Online-Buchungsplattform umfasst vier Schritte:
1. Im ersten Schritt erfolgt die Auswahl der gewünschten Stadtführung durch den Kunden.
2. Im zweiten Schritt füllt der Kunde alle für den Kaufvertrag notwendigen Angaben im Online-Formular aus.
Für eine Bestellung hat der Kunde 1) seine Kontaktdaten inklusive der Rechnungsanschrift und 2) die Art der
gewünschten Zahlungsmöglichkeit auszuwählen. 3) Der Kunde wählt die Anzahl der benötigten Tickets aus:
„Erwachsene“, „Ermäßigt“ und „Freier Eintritt bis 6 Jahre“. Die Auswahl erfolgt durch Anklicken der
gewünschten Auswahl.
3. Nachdem der Kunde im nächsten Schritt alle gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit geprüft hat, kann er
„Zahlungspflichtig buchen“. Vorab müssen mittels Bestätigen des Kästchens „Ich habe die allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiere sie.“ die hier festgehaltenen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen akzeptiert werden. Gleiches gilt für die Datenschutzbestimmungen, die mittels
Bestätigung des Kästchens „Ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiere sie.“ akzeptiert
werden müssen.
Mit der Betätigung "Zahlungspflichtig buchen" unterbreitet der Kunde der HvK ein Angebot zum Abschluss
eines Kaufvertrages.
4. Der Kunde erhält daraufhin eine E-Mail mit den Tickets der gekauften Stadtführung zum selbstständigen
Ausdrucken. Diese sind personalisiert und durchnummeriert. Die an den Kunden versendete automatische
E-Mail stellt eine Annahme des Angebotes seitens der HvK dar. Damit kommt der Kaufvertrag zustande.
5. Der Treffpunkt der öffentlichen Touren ist expliziet im Angebot hinterlegt und kann nicht geändert werden.
Bei Gruppen Buchungen, kann ein anderer Treffpunkt vereinbart werden. Dieser wird von HvK schriftlich per
E-Mail kommuniziert.
6. Wurde expliziet Barzahlung vor Ort vereinbart, ist die Zahlung vor Ort, vor dem Beginn der Führung an
den Gästeführer zu entrichten. Sind Getränke im Preis inklusive, so gilt der Preis für ein Getränk im Wert von
2,30 EUR für 0,2l. Eine Rechnung kann vorab bzw. eine Quittung vor Ort ausgestellt werden. Die Preise
verstehen sich als Brutto Preise inklusive Mehrwertsteuer. HvK ist als Kleinunternehmer von der
Umsatzsteuer nach §19 UstG befreit, daher wird auf der Rechnung die Umsatzsteuer nicht gesondert
ausgewiesen.
§ 3 Leistung von HvK
3.1 Leistungserbringung
Die Tour findet bei jeder Witterung statt (ausgenommen siehe §10 höhere Gewalt).
HvK tritt als Veranstalter von Stadtführungen auf. Zu diesem Zweck kann HvK die Stadtführung duch einen
Stadtführer auf Honorarbasis durchführen lassen. In diesem Fall tritt HvK nur als Vermittler auf. Die
Honorarkraft ist auf eigenes Risiko verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Stadtführung.
Gekaufte Tickets sind dem Stadtführer vor Beginn der Führung vorzuzeigen. Wurde das Ticket über eine
Online-Buchungsplattform gekauft, so ist das per E-Mail erhaltene Ticket auszudrucken oder digital
vorzuzeigen.
Die geschuldete Leistung besteht aus der Durchführung von Stadtführungen mit entsprechender
Leistungsbeschreibung auf der Internetseite von www.herzogvonkoeln.de oder auf der jeweiligen
Buchungsseite.
Die Führungen beinhalten, wenn nicht anders angegeben, keine Innenbesichtigungen. Die dafür
erforderlichen Eintrittsgelder sind gesondert zu entrichten. Es kann trotz sorgfältiger Erhebung keine
Garantie für die angegebenen Eintrittspreise in den einzelnen Einrichtungen übernommen werden. Etwaige
weitere vereinbarte Zusatzleistungen sind ebenfalls gesondert zu vergüten. HvK wird den Kunden auf
eventuell anfallende Zusatzkosten hinweisen.
3.2 Leistungsänderungen
1. HvK behält sich vor, aus wichtigem Grund auch kurzfristig einen anderen Stadtführer einzusetzen.
Wichtige Gründe können zum Beispiel Verhinderungen des Stadtführers sein oder organisatorische
Veränderungen durch zusätzlich benötigte Stadtführer.
2. Änderungen oder Abweichungen vom vereinbarten Inhalt der Buchung sind zulässig, sofern diese für den
Kunden zumutbar sind, zum Beispiel Routenänderungen wegen Veranstaltungen, Baustellen oder
schlechten Wetterverhältnissen.
3. Eine Absage erfolgt nur aus dringendem Grund, zum Beispiel aufgrund von höherer Gewalt (siehe auch
§10 Höhere Gewalt) und Behinderungen im Straßen- bzw. Schienenverkehr. In diesem Fall kann der Kunde
kostenfrei auf ein anderes Datum umbuchen oder es erfolgt eine Rückerstattung eventuell geleisteter
Zahlungen.
3.3 Leistungsbegrenzung
3.1 Hinweise für Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen oder mit Rollator
Kunden mit Gehbehinderungen, körperlichen Einschränkungen und Rollstuhlfahrer sind gehalten, dies
bereits bei Anfrage für eine Tour anzuzeigen. Versäumen sie dies, können sie ersatzlos von der Tour
ausgeschlossen werden, sofern die Tourdurchführung unverhältnismäßig behindert wird.
3.2 Mitnahme von Hunden
Eine Mitnahme von Hunden ist gestattet. Es wird vorausgesetzt das der Hundeführer den Hund unter
Kontrolle hat und bei Bedarf anleinen kann. Sollte die Stadtführung durch den Hund unverhältnismässig
gestört werden, z.b. durch Bellen, Belästigung der anderen Gäste oder auffälliges Verhalten, so kann der der
Halter von der Tour ausgeschlossen werden.
§ 4 Teilnehmerzahl
Die maximale Personenanzahl bei der Buchung einer Gruppenführung liegt, sofern in der
Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben, bei 25 Teilnehmern pro Stadtführer. Bei größeren Gruppen
sind dementsprechend weitere Stadtführer zu buchen.
Eine Teilnehmerzahl von mindestens 10 Personen muss erreicht werden, damit die Stadtführung
durchgeführt wird. Sind weniger als 10 Personen angemeldet, behält HvK sich vor die Stadtführung
abzusagen. Sollte dies der Fall sein, wird die Tour 24h vor Beginn schriftlich per E-Mail abgesagt und die
Zahlung erstattet.
§ 5 Online-Buchungsplattform
Es können maximal 20 Tickets pro Ticketkategorie und Buchung erworben werden. Buchung nur ab 18
Jahren möglich. Unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen (mind. 25 Jahre). Jugendliche
zwischen 16 und 18 Jahren können an Brauhaustouren nur in Begleitung eines Erwachsenen (mind. 25
Jahre) teilnehmen.
§ 6 Preise und Versandkosten
Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die
Preise zum Zeitpunkt der Buchung. Für das Online-Ticket fallen keine Versandkosten an. Die Zustellung
erfolgt per E-Mail. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
§ 7 Zahlungsmöglichkeiten
7.1 Externe Buchungsportal
Der Kunde kann die Zahlung per Kreditkarte, Sofortüberweisung, PayPal, Lastschrift und weiteren
Auswahlmöglichkeiten direkt bei der Buchung vornehmen. Bei Auslandsüberweisungen werden die
anfallenden Bankgebühren zusätzlich in Rechnung gestellt.
7.2 Unternehmen
Für Unternehmen ist eine Zahlung per Rechnung möglich. Wird die Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen
nach der Buchung unaufgefordert gezahlt, entfällt der Anspruch auf den gebuchten Termin und HvK ist
berechtigt den Termin anderweitig zu vergeben. Bei Buchung innerhalb 14 Tage vor der Stadtführung ist die
Zahlung sofort fällig. Wird die Zahlungsfrist die in der Rechnung bzw. der Buchungsbestätigung aufgeführt
ist, nicht eingehalten, hat HvK das Recht den Termin anderweitig zu vergeben.
7.3 Rechnungsversand
Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg als PDF per E-Mail an die im
Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse. Es erfolgt kein weiterer Versand der Rechnung per Post.
§ 8 Wartezeit / Ausfallhonorar
Bei verspäteter Anreise besteht kein Anspruch auf die vollständige Leistungserbringung. Die Tour wird nur
bis zur vorher festgelegten bzw. vereinbarten Zeit durchgeführt.
Die Tour findet bei jeder Witterung statt. Der Gästeführer wartet am vereinbarten Treffpunkt höchstens bis 30
Minuten nach der vereinbarten Zeit. Ist bis dahin niemand erschieden, findet die Tour nicht mehr statt. Eine
Erstattung der Tour ist nicht möglich.
Handelt es sich nicht um eine öffentliche Stadtführung, sondern um eine feste Gruppe, wird dem Kunden mit
der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung eine Mobilnummer mitgeteilt. Ruft der Kunde innerhalb der ersten
30 Minuten unter der mitgeteilten Mobilnummer an und informiert den Stadtführer über die Verspätung, so
wartet dieser am Treffpunkt höchstens weitere 30 Minuten.
Sollte der Gästeführer nicht erscheinen, so wird der gesamte Kaufpreis erstattet.
§ 9 Stornierung
Das 14-tägige Widerrufsrecht findet keine Anwendung laut § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
Darüber hinaus gelten die folgenden Bedingungen:
9.1 Öffentliche Stadtführungen
Eine Stornierung einer gebuchten Tour durch den Kunden muss schriftlich erklärt werden, per eMail an
storno@herzogvonkoeln.de oder per Brief. Bei Stornierung einer gebuchten Tour durch den Kunden werden
nachfolgend genannte pauschalisierte Gebühren fällig:
- Bis zu 3 Tage vor Leistungsbeginn: kostenfrei
Beispiel: Tour 15.03.2025 15:00 Uhr / Storno bis 12.03.2025 15:00 Uhr
- Ab 2 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % der Gesamtkosten
Beispiel: Tour 15.03.2025 15:00 Uhr / Storno bis 13.03.2025 15:00 Uhr
- Stornierung am Leistungstag: 100 % der Gesamtkosten
9.2 Gruppen Stadtführungen
Eine Stornierung einer gebuchten Tour durch den Kunden muss schriftlich erklärt werden, per eMail an
storno@herzogvonkoeln.de oder per Brief. Bei Stornierung einer gebuchten Gruppen Tour durch den
Kunden werden nachfolgend genannte pauschalisierte Gebühren fällig:
- Bis zum 14. Tag vor der Tour: keine Stornierungsgebühren
- Ab dem 14. Tag vor der Tour 30 % des Buchungsbetrages.
- Ab dem 7. Tag vor der Tour 50 % des Buchungsbetrages
- Ab dem 3. Tag vor der Tour 70 % des Buchungsbetrages
- Ab dem 1. Tag vor der Tour 90% des Buchungsbetrages
- Stornierung am Leistungstag: 100 % der Gesamtkosten
9.3 Abbruch während der Tour
Im Falle eines Abruchs der Tour durch den Kunden hat dieser kein Recht auf Erstattung des
Buchungsbetrages.
9.4 Stornierung seitens HvK
HvK hat das Recht, eine ausgeschriebene Tour zu stornieren, im Einzelfall bis 24 Std. vor der Durchführung,
wenn eine ggf. erforderliche und ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, bis zum
Tourstart, wenn der vorgesehene Tourguide erkrankt ist oder die Wetterbedingungen extrem sind und die
Tourdurchführung gefährden. Der Buchungsbetrag wird in diesem Falle nicht erhoben. Bereits bezahlte
Beträge werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Sollte eine Tour aus unvorhersehbaren Gründen,
z.B. durch höhere Gewalt, Unglück, Witterungsbedingungen etc. während ihrer Durchführung abgebrochen
werden müssen, so erhält der Kunde 50 % der geleisteten Bezahlung erstattet.
§ 10 Höhere Gewalt
In Fällen von „höherer Gewalt“ handelt es sich um Ereignisse, die außerhalb des direkten Einflussbereiches
desjenigen Vertragspartners liegen, der sich auf höhere Gewalt beruft, und auch durch äußerste
billigerweise zu erwartende Sorgfalt von ihm weder verhindert noch kontrolliert werden können. Hierzu
zählen im Besonderen folgende Ereignisse, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist: Kriege,
Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Behörden- und Regierungsanordnungen, Epidemien oder
Pandemien. Ereignisse, die im Zusammenhang mit der Fortdauer oder einem Wiederauftreten der COVID-
19-Pandemie und damit verbundenen behördliche Anordnungen stehen, stellen einen Fall von höherer
Gewalt dar.
Wird es für HvK oder den Kunden ganz oder teilweise unmöglich, aufgrund von höherer Gewalt eine
vertragliche Pflicht zu erfüllen, wird der von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartner von den
jeweiligen Vertragspflichten befreit, soweit die höhere Gewalt reicht. Der betroffene Vertragspartner hat
weder für Vertragsverletzungen noch für Schäden einzustehen, die hiermit verbunden entstehen. Soweit der
betroffene Vertragspartner von seinen Leistungspflichten befreit ist, entfällt auch sein Anspruch auf die
Gegenleistung. Gleichwohl besteht für alle Vertragspartner die Verpflichtung alles in ihrer Macht stehende
und Zumutbare zu unternehmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
§ 11 Haftungsbeschränkung
HvK haftet auf Schadensersatz bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Davon unabhängig haftet die HvK im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
uneingeschränkt, soweit dies auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung ihrerseits oder einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von HvK beruht.
HvK haftet ebenfalls, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Bei
wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um solche Pflichten, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Bei der
fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von HvK auf den typischerweise
vorhersehbaren Schaden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der angebotenen Leistung begrenzt.
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen von HvK. Werden Honorar Kräfte durch
HvK eingesetzt, so fungiert HvK nur als Vermittler der Stadtführung und die Verantwortung, Haftung und
Durchführung der Stadtführung geht auf die Honorar Kraft über. HvK setzt nur Honorar Kräfte ein, die eine
eigene Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Dies wird zu Beginn der Zusammenarbeit mit
der Honorar Kraft von HvK geprüft.
§ 12 Zahlung und Preise
12.1. Zahlung
Die Bezahlung erfolgt per Rechnungslegung.
12.2 Preise
Die Preise enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer.
Die angegebenen Preise verstehen sich ohne Kosten für den Bus zzgl. eventuell anfallender Eintritts- oder
Bewirtungskosten.
§ 13 Kosten vor Ort
Sämtliche Entgelte die vor Ort anfallen, sind vom Kunden selbst zu entrichten, wenn es nicht zum Angebot
gehört. Bei einer „öffentlichen“ Brauhaustour ist je nach Dauer in der Regel 1-3 0,2l. Kölsch inclusive.
§ 14 Datenverarbeitung und Datenschutz
HvK erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen
Datenschutzvorgaben.
Ausführliche Informationen zur Verarbeitung der Daten und den Rechten des Kunden im Zusammenhang mit
diesem Thema sind in der Datenschutzerklärung von HvK unter dem Link
http://www.herzogvonkoeln.de/datenschutz.html abrufbar.
14.1 Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, und soweit sie nicht
handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen.
14.2 Auskunftsrecht des Kunden
Dem Kunden steht im Rahmen von gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, Auskunft über die ihn
betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten oder diese einzusehen.
Anfragen zum Thema Datenschutz können per E-Mail an info@herzogvonkoeln.de oder postalisch an die
unter 1.1 angegebene Postadresse gerichtet werden.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Anwendbares Recht
Auf Verträge zwischen HvK und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
15.2 Gerichtsstand
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und HvK der Sitz von HvK in Bergisch Gladbach.
Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
15.3 Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Stand der AGB: 15.12.2024